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Leistungen und Preise

Mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger als den zuständigen öffentlichen Leistungsträgern haben wir einen sog. Versorgungsvertrag abgeschlossen. Die wichtigsten Leistungen sind zu Ihrer Information nachstehend aufgeführt. Sie gelten für alle stationären Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen.



Das Gesamtentgelt (ohne Zusatzleistungen) wird in drei Bereiche aufgeteilt:

  • Allgemeine Pflegeleistungen
  • Kosten für Unterkunft und Verpflegung,die sogenannten Hotelkosten
  • Investitionskosten

Allgemeine Pflegeleistungen

Es gibt vier Pflegestufen. Die Pflegestufe „G“ (bei einer täglich erforderlichen Pflege von weniger als 45 Minuten) wird nicht durch die Pflegekassen bezahlt.

Eine Zahlung erfolgt lediglich bei Einstufung durch den Medizinischen Dienst in die Pflegestufen I, II oder III. Für diese Stufen wird bis zu den jeweiligen Höchstbeträgen von EUR 1.023,-, 1.279,- oder 1.550,- gezahlt. Liegen die im Versorgungsvertrag mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger vereinbarten Pflegesätze über diesen maximalen Erstattungsbeträgen zahlt die Pflegekasse nur den Maximalbetrag aus.

Die nachstehend aufgeführten Pflegesätze wurden mit den Pflegekassen und dem Sozialhilfeträger verhandelt. Sie ähneln denen von Pflegeeinrichtungen gleicher Größe und gleichen Baujahres. Zur Zeit gelten die Preise der letzten Pflegesatzverhandlungen noch bis mindestens zum 31.12.2012.

Pfegestufe

EUR / Tag

Eur / Monat

Pflegestufe G

23,66 Eur

719,74 Eur

Pflegestufe I

41,04 Eur

1.248,44 Eur

Pflegestuffe II

53,43 Eur

1.625,04 Eur

Pflegestufe III

66,06 Eur

2.009,55 Eur

Unterkunft und  Verpflegung

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung beziehen sich auf  sämtliche hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Hierzu gehören z. B. die Hausreinigung, die Wäsche, der Garten, der Einkauf und die Zubereitung der Speisen. Sie werden innerhalb der Pflegesatzverhandlungen festgelegt. Diese Kosten sind unabhängig von der Einstufung durch den Medizinischen Dienst vom Heimbewohner zu zahlen. Sie betragen bei uns in Summe 16,88 EUR und gliedern sich in 12,43 EUR für Unterkunft und 4,45 EUR täglich für Verpflegung. Bei 30,42 Tagen je Monat sind dies 513,49 EUR.

Investitionskosten

Diese Kosten dienen zur Deckung der betriebsnotwendigen Investitionen in Gebäude und Inventar und sind vom Bewohner zu tragen. Unser Haus berechnet für jeden Heimbewohner mit einem Einzelzimmer 19,50 EUR je Tag, dies entspricht monatlich 593,19 EUR. Heimbewohnern in einem Doppelzimmer werden täglich 17,50 EUR bzw. 532,35 EUR je Monat berechnet.

Für Bewohner, die Sozialhilfe beziehen, hat der Landkreis eine Sondervereinbarung ausgehandelt. Diese gilt bis zum 30. September 2012 und schreibt einen Betrag von täglich 14,34 EUR bzw. 436,22 EUR monatlich fest. Eine Differenzierung zwischen Einzel- und Doppelzimmern gibt es hier nicht.

Pflege-Transparenzbericht

Die Pflegekassen veranlassen durch den „Medizinischen Dienst“ etwa einmal jährlich unangemeldete Prüfungen der Qualität einer Pflegeeinrichtung.
Dabei werden Daten zur medizinischen Betreuung, der Umgang mit dementen Bewohnern, das Betreuungsangebot sowie die hauswirtschaftliche Versorgung erhoben.
Im so genannten Pflege-Transparenzbericht werden die Ergebnisse wiedergegeben. Sie finden ihn z.B. unter www.aok-pflegenavigator.de

Unsere Qualität wurde bestätigt

Die Pflegekassen veranlassen durch den „Medizinischen Dienst“ etwa einmal jährlich unangemeldete Prüfungen der Qualität einer Pflegeeinrichtung. Dabei werden Daten zur medizinischen Betreuung, dem Umgang mit dementen Bewohnern, dem Betreuungsangebot sowie zur hauswirtschaftliche Versorgung erhoben. Im so genannten Pflege-Transparenzbericht werden die Ergebnisse wiedergegeben. Sie finden ihn z.B. unter www.aok-pflegenavigator.de 

Dies ist unser aktuelles Ergebnis:

2013leistung
2013_Bericht

 

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