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Seniorenhaus, Altenpflege, Kurzzeitpflege, stationäre Aufnahme
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Kurzzeitpflege - wie "Kurlauben"

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Kurzzeitpflege - wie "Kurlauben"


Neben der stationären Aufnahme bieten wir auch die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege. Gönnen Sie sich und Ihren Angehörigen doch mal einen Urlaub von Daheim. Für den Zeitraum von bis zu 28 Tagen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.550,- € übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die “Allgemeinen Pflegeleistungen”, wenn eine Einstufung in die Pflegestufen l, ll oder lll vorliegt. Die 28 Tage können entweder zusammenhängend oder auch auf mehrere Termine verteilt in Anspruch genommen werden. Sie können Sie uns auch einfach anrufen, wir informieren Sie gerne.

Selbstverständlich nehmen wir auch gerne Senioren auf, die sich -ohne Pflegestufe- in unserem Haus erholen und verwöhnen lassen wollen. Für diesen "Kuraufenthalt” organisieren wir gerne Krankengymnastik-, Massage-, Fußpflege-, Friseurtermine usw.

Sollte in Ihrem häuslichen Umfeld eine Situation entstehen, bei der die pflegende Person selbst in der Ausführung der Pflege verhindert ist, entsteht zusätzlich zur „Kurzzeitpflege“ für jährlich maximal 28 Tage ein Anspruch auf die sog. „Verhinderungspflege“. Dies ist z.B. der Fall, wenn die pflegende Person selbst erkrankt, sich um ihre erkrankten Kinder kümmern muss, eine Kur oder Reha-Maßnahme wahrnimmt oder aufgrund einer vorübergehenden psychischen Belastung die Pflege nicht mehr wahrnehmen kann. Die Kosten, die bei einer „Verhinderungspflege“ entstehen, sind identisch zur „Kurzzeitpflege“. Die Verhinderungspflege muss von der jeweiligen Pflegekasse genehmigt werden. Wir freuen uns auf Ihren Besuch, den wir gerne individuell gestalten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Kosten für Kurzzeitpflege

Für den Zeitraum von bis zu 28 Tagen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.550,- € übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die “Allgemeinen Pflegeleistungen”, wenn eine Einstufung in die Pflegestufen l, ll oder lll vorliegt. Die 28 Tage können entweder zusammenhängend oder auch auf mehrere Termine verteilt in Anspruch genommen werden. Für die sogenannte Verhinderungspflege gelten identische Kosten wie bei der Kurzzeitpflege.

Kostenerrechnung bei einer Kurzzeitpflege von 28 Tagen

Kurzzeitpflege im Verhinderungsfall
Kurzzeitpflege im Verhinderungsfall
Kurzzeitpflege im Verhinderungsfall
Kurzzeitpflege im Verhinderungsfall

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III


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Pflegesatz
Erstattung Pflegekasse
Saldo

1.154,72 Eur
1.154,72 Eur
0,00 Eur

1.508,36 Eur
1.508,36 Eur
0,00 Eur

1.869,00 Eur
1.550,00 Eur
319,00 Eur

 

 

 

 

Investitionskosten EZ*
Investitionskosten DZ*
Saldo
(volle Erstattung Landkreis)

614,88 Eur
539,00 Eur
0,00 Eur

614,88 Eur
539,00 Eur
0,00 Eur

614.88 Eur
539,00 Eur
0,00 Eur

 

 

 

 

Hotelkosten
Erstattung
Saldo

489,72 Eur
0,00 Eur
489,72 Eur

489,72 Eur
0,00 Eur
489,72 Eur

489,72 Eur
0,00 Eur
489,72 Eur


linie_orange
 

zu zahlender Betrag EZ*
Zu zahlender Betrag DZ*

1.130,92 Eur
1.048,32 Eur

1.130,92 Eur
1.048,32 Eur

1.449,92 Eur
1.367,32 Eur

*  EZ = Einzelzimmer, DZ = Doppelzimmer

Zuzahlung bzw. Eigenanteil des Bewohners je Tag

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III


linie_orange
 

Zuzahkung EZ*
Zuzahlung D`*

40,39 Eur
37,44 Eur

40,39 Eur
37,44 Eur

40,39 Eur
37,44 Eur

Wenn für einen Bewohner eine sog. "Einschränkung in der Alltagskompetenz" attestiert ist, dann werden ihm 100.- (Bei einfacher Einschränkung) bzw. 200.- (bei erheblicher Einschränkung) bei der jeweiligen Pflegekasse "gutgeschrieben". Dieses Geld summiert sich für bis zu 18 Monate auf, wenn es nicht für sog. "niederschwellige Betreuungsangebote" verbraucht wird. Diese Geld kann dafür verwendet werden, den oben ausgewiesenen Eigenanteil der Kurzzeitpflege teilweise oder komplett zu bezahlen.

Wir informieren Sie gerne, ob bei Ihnen ein solches Guthaben genutzt werden kann.
Ab dem 1.1.2013 wird auch bei einem Kurzzeitplege-Aufenthalt in einer stationären Einrichtung die Hälfte des Pflegegeldes (bei Pflegestufe 2 sind dies 50% von 440.- = 220.-) weitergezahlt und kann z.B. Zur teilweisen Begleichung des Eigenanteils genutzt werden.

kosten1
kosten2

 

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