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Kurzzeitpflege - wie "Kurlauben"
Kosten für Kurzzeitpflege

Neben der stationären Aufnahme bieten wir auch die Möglichkeit einer Kurzzeitpflege.
Gönnen Sie sich und Ihren Angehörigen doch mal einen Urlaub von Daheim. Für den Zeitraum von bis zu 28 Tagen im Jahr und bis zu einer Höhe von 1.550,- € übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die “Allgemeinen Pflegeleistungen”, wenn eine Einstufung in die Pflegestufen l, ll oder lll vorliegt.
Die 28 Tage können entweder zusammenhängend oder auch auf mehrere Termine verteilt in Anspruch genommen werden. Eine genauere Kostenaufstellung finden Sie im unteren Preisteil unter “leistungen und Preise” oder rufen Sie uns einfach an, wir informieren Sie gerne ausführlich.

Selbstverständlich nehmen wir auch gerne Senioren auf, die sich -ohne Pflegestufe- in unserem Haus erholen und verwöhnen lassen wollen. Für diesen "Kuraufenthalt” organisieren wir gerne Krankengymnastik-, Massage-, Fußpflege-, Friseurtermine usw.

Sollte in Ihrem häuslichen Umfeld eine Situation entstehen, bei der die pflegende Person selbst in der Ausführung der Pflege verhindert ist, entsteht zusätzlich zur „Kurzzeitpflege“ für jährlich maximal 28 Tage ein Anspruch auf die sog. „Verhinderungspflege“. Dies ist z.B. der Fall, wenn die pflegende Person selbst erkrankt, sich um ihre erkrankten Kinder kümmern muss, eine Kur oder Reha-Maßnahme wahrnimmt oder aufgrund einer vorübergehenden psychischen Belastung die Pflege nicht mehr wahrnehmen kann. Die Kosten, die bei einer „Verhinderungspflege“ entstehen, sind identisch zur „Kurzzeitpflege“. Die Verhinderungspflege muss von der jeweiligen Pflegekasse genehmigt werden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch, den wir gerne individuell gestalten. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne.

Kostenerrechnung bei einer Kurzzeitpflege von 28 Tagen

Wenn für einen Bewohner eine sog. "Einschränkung in der Alltagskompetenz" attestiert ist, dann werden ihm 100.- (Bei einfa-cher Einschränkung) bzw. 200.- (bei erheblicher Einschränkung) bei der jeweiligen Pflegekasse "gutgeschrieben". Dieses Geld summiert sich für bis zu 18 Monate auf, wenn es nicht für sog. "niederschwellige Betreuungsangebote" verbraucht wird.
Diese Geld kann dafür verwendet werden, den oben ausgewiesenen Eigenanteil der Kurzzeitpflege teilweise oder komplett zu bezahlen.

Wir informieren Sie gerne, ob bei Ihnen ein solches Guthaben genutzt werden kann. Ab dem 1.1.2013 wird auch bei einem Kurzzeitplege-Aufenthalt in einer stationären Einrichtung die Hälfte des Pflegegeldes (bei Pflegestufe 2 sind dies 50% von 440.- = 220.-€) weitergezahlt und kann z.B. Zur teilweisen Begleichung des Eigenanteils genutzt werden.



zu zahlender Betrag EZ*

1.018,64 Eur

1.018,64 Eur

1.318,32 Eur

zu zahlender Betrag DZ*

962,64 Eur

962,64 Eur

1.262,32 Eur

 

Pflegestufe I

Pflegestufe II

Pflegestufe III


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Pflegesatz
Erstattung Pflegekasse
Saldo

1.149,12 Eur
1.149,12 Eur
0,00 Eur

1.495,76 Eur
1.495,76 Eur
0,00 Eur

1.849,68 Eur
1.550,00 Eur
299,68 Eur

 

 

 

 

Investitionskosten EZ*
Investitionskosten DZ*
Saldo
(volle Erstattung Landkreis)

546,00 Eur
490,00 Eur
0,00 Eur

546,00 Eur
490,00 Eur
0,00 Eur

546,00 Eur
490,00 Eur
0,00 Eur

 

 

 

 

Hotelkosten
Erstattung
Saldo

472,64 Eur
0,00 Eur
472,64 Eur

472,64 Eur
0,00 Eur
472,64 Eur

472,64 Eur
0,00 Eur
472,64 Eur


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Zuzahlung EZ*

36,38 Eur

36,38 Eur

36,38 Eur

Zuzahlung DZ*

34,38 Eur

34,38 Eur

34,38 Eur

Zuzahlung bzw. Eigenanteil des Bewohners je Tag

*  EZ = Einzelzimmer, DZ = Doppelzimmer

** Die Erstattung für die Pflegestufe III werden ab dem 01.07.08 auf 1.470,- angehoben.


 

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