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Endlich eine Reform, deren Verbesserungen deutlich spürbar bei den Pflegebedürftigen ankommt! Es gibt Verbesserungen in allen Leistungsbereichen. Nicht nur beim Pflegegeld und bei den sog. „Sachleistungen“, sondern vor allem bei Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz und bei der Inanspruchnahme sog. „Kombinationsleistungen“.

    1. Verbesserung der Leistungen beim Pflegegeld und bei Sachleistungen
    Die untenstehende Tabelle gibt hierzu einen Überblick und führt auch die ab 1. Juli geltenden Leistungsverbesserungen auf. Zu den in der Tabelle dargestellten Verbesserungen kommt noch einmal eine weitere
    Erhöhung der Beträge in 2010 und in 2012 (in ähnlicher Höhe) hinzu.

    2. 50%-ige Erhöhung der Leistungen bei zusätzlicher Nutzung teilstationärer Angebote (Tages- / oder Nachtpflege).
    Eine Tagespflege dient dazu, die dauerhafte stationäre Unterbringung von Pflegebedürftigen und / oder demenzerkrankten Senioren hinauszuzögern oder zu verhindern. Im Vordergrund stehen eine Entlastung der Angehörigen und für die Senioren selbst eine Förderung bzw. Erhaltung ihrer Mobilität und ihrer sozialen Kompetenz.
    Die Anwesenheitszeiten der Senioren sind flexibel und richten sich nach den individuellen Bedürfnissen der teilnehmenden Senioren und ihrer Familien. Dies täglich, nur an ausgesuchten Wochentagen oder bei besonderen Anlässen, in denen die Familien-mitglieder, die sich sonst kümmern, nicht anwesend sind. Die pflegenden Familien mit-glieder sollen neue Kraft schöpfen können, weil sie nur so die Möglichkeit erhalten, auch einmal an sich selbst zu denken, Freunde zu besuchen, Hobbys nachzugehen oder einfach einmal einen ruhigen Nachmittag zu verbringen.
    Die aus der Tabelle ersichtliche Erhöhung der Leistungen ändert allerdings nichts daran, dass bei Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes im gewünschten bzw. erforderlichen Umfang die Leistungen der Pflegeversicherung bereits aufgebraucht sind. Nicht jedem ist es dann noch möglich, aus eigenen Mitteln teilstationäre Angebote - wie eine Tagespflege - zu finanzieren. Genau diese Finanzierungslücke hat der Gesetzgeber erkannt und im Gesetz berücksichtigt. Es werden drei Wege definiert, zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen zu können. Diese Möglichkeiten setzen immer die Inanspruchnahme teilstationärer Angebote (=Tagespflege) voraus.

Möglichkeit 1: Kombination von Sachleistungen und teilstationärer Pflege. Für sog. „Kombinationsleistungen“ bei der Inanspruchnahme von „Sachleistungen“ (=ambulanter Pflegedienst) und teilstationärer Pflege (=Tagespflege) können künftig 150% (!) des maximalen Sachleistungsbetrages in Anspruch genommen werden.

gemeinschaftlich wird gebastelt
Beispiel für Pflegestufe II:
Es können Leistungen für eine Tagespflege für bis zu 980 EUR in Anspruch genommen werden. Zusätzlich sind weitere 490 EUR für Sachleistungen (= ambulanter Pflegedienst) verfügbar.

Möglichkeit 2: Kombination von teilstationärer Pflege und Pflegegeld
Gleiches gilt auch für die Kombination von teilstationärer Pflege (=Tagespflege) und Pflegegeld. Wenn die für Sachleistungen zur Verfügung stehenden maximalen Mittel für ein teilstationäres Angebot ausgeschöpft werden, können zusätzlich (!) 50% des Pflegegeldes ausgezahlt werden.
Beispiel für Pflegestufe II:
Bei 100%-iger Ausschöpfung der Mittel für die Tagespflege (980.- EUR) kann dennoch das Pflegegeld in Höhe von 50% des Maximalbetrages (50% von 410.- = 205.- EUR) ausgezahlt werden.

Möglichkeit 3: Kombination von teilstationärer Pflege, Sachleistung und Pflegegeld. Wenn der für Sachleistungen zur Verfügung stehende maximale Betrag bis zu einer Höhe von 50% für teilstationäre Pflege verwendet wird, kommt es zu keiner Kürzung des Pflegegeldes. Die zweiten 50% können dann noch für einen ambulanten Pflegedienst verwendet werden; das Pflegegeld in Höhe von bis zu 50% wird dennoch ausgezahlt.

Beispiel für Pflegestufe II:
Kombination von Tagespflege (bis zu 490.- EUR) mit Sachleistungen (ambulante Pflege bis zu 490.- EUR). Dennoch werden 50% des Pflegegeldes (205.- EUR) ausgezahlt.
Damit erreicht der Gesetzgeber, dass trotz der Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes zusätzlich finanzielle Mittel für eine Tagespflege bereitgestellt werden. Die damit verbundene Entlastung der Angehörigen fördert die ambulante Pflege zu Hause.Es geht auch farbenfroh zu!

    3. Deutliche Anhebung des „zusätzlichen Leistungsbetrages“ für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
    Dieser zusätzliche Leistungsbetrag von zur Zeit 460.- EUR€ jährlich wird auf 2.400 EUR (!) jährlich bzw. 200.- EUR monatlich angehoben. Zusätzlich wird der Personenkreis der Bezugsberechtigten erweitert. Künftig können auch Menschen ohne Einstufung in eine Pflegestufe diesen Betrag erhalten. Voraussetzung ist eine Feststellung der erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.
    Diese Feststellung wird beispielsweise in der „Tagespflege Martfeld“ von der dortigen Leiterin, Frau Radtke, in Form eines kurzen Interviews durchgeführt. Dieses wird dann den Pflegekassen als Beleg zur Verfügung gestellt.
    Die 200.- EUR können zum Beispiel dazu verwendet werden, den sog. Eigenanteil, der bei Inanspruchnahme einer Tagespflege von den Angehörigen selbst gezahlt wird, entsprechend zu reduzieren.

    4. Resümee
    Nachdem man bei Worten wie „Pflege- oder Gesundheitsreform“ nur Schlechtes erwartet, ist mit der hier beschriebenen Reform  aus Sicht der Pflegebedürftigen und ihrer Familien  ein großer Schritt in die richtige Richtung unternommen worden.
    Erkauft wird dies mit einer Erhöhung der Beitragssätze zur Pflegeversicherung und einer geringeren Anhebung der Vergütung im stationären Bereich (hier nicht dargestellt). Der Leitfaden ist eine Stärkung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“, was letztlich zu einer herausragenden Förderung von Tagespflegeeinrichtungen führt. Dies (so die Erwartung des Gesetzgebers) ist letztlich dennoch der „günstigste“ Weg, da stationäre Aufenthalte noch teurer sind.

    Wir erwarten aufgrund der erheblichen Ausweitung der finanziellen Zuwendungen bei Inanspruchnahme von Tagespflegeleistungen eine deutlich höhere Nachfrage und empfiehlt allen interessierten Pflegebedürf-tigen und Angehörigen ein Informationsgespräch bei einer Tagespflegeeinrichtung und eine frühzeitige Reservierung der noch freien Plätze. Informationen zur Tagespflege Martfeld können bei der dortigen Leiterin Frau Radtke (Tel. 04255 / 98388-41 bzw. 0175 / 9319868) erfragt werden. Einen Besuch vor Ort ist jederzeit genauso wie ein „Schnuppertag“  möglich.

    Wir freuen uns auf Ihren Besuch!


 

Leistungen der Pflegeversicherung bei ambulanter / teilstationärer Pflege

Pflegestufe

Pflegegeld = Geld bei Pflege durch Angehörige zuhause

Sachleistungen = Geld bei Leistungen externer Anbieter

 

 

 

 

 

 

bis 30.06.2008

ab 01.07.2008

bis 30.06.2008

ab 01.07.2008

I

205,00 Eur

215,00 Eur

384,00 Eur

420,00 Eur

II

410,00 Eur

420,00 Eur

921,00 Eur

980,00 Eur

III

665,00 Eur

675,00 Eur

1.432,00 Eur

1.470,00 Eur


 

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