Ähnlich der stationären Pflege teilt sich das Gesamtentgelt der Tagespflege in mehrere Positionen auf:
- Allgemeine Pflegeleistungen
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (auch: Hotelkosten)
- Investitionskosten
- Fahrtkosten
Allgemeine Pflegeleistungen
Hiermit werden die allgemeinen Pflegeleistungen, die medizinische Behandlungspflege und die soziale Betreuung abgedeckt. Es gibt vier Pflegestufen. Die Pflegestufe "G" wird nicht durch die Pflegekasse bezahlt. Diese zahlt nur bei Einstufung durch den Medizinischen Dienst in die Pflegestufen I, II oder III. Für diese Stufen wird zu den jeweiligen Höchstbeträgen von zur Zeit 440.-, 1.040.- und 1.550.- EUR gezahlt.
Unsere Pflegesätze wurden im August 2010 in Verhandlungen mit den Pflegekassen und dem Landkreis ermittelt. Nachstehend eine kurze Übersicht:
- Pflegestufe G 38,57 EUR / Tag
- Pflegestufe I 38,57 EUR / Tag
- Pflegestufe II 43,14 EUR / Tag
- Pflegestufe III 50,01 EUR / Tag
Die Leistungsentgelte haben mindestens bis zum 30.11.2012 Gültigkeit.
Hotelkosten (Kosten für Unterkunft und Verpflegung)
Die sog. Hotelkosten beziehen sich auf sämtliche hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. Hierzu gehören z. B. die Hausreinigung, die Wäsche, der Garten, der Einkauf und die Zubereitung der Speisen. Sie werden innerhalb der Pflegesatzverhandlungen festgelegt. Diese Kosten sind unabhängig von der Einstufung durch den Medizinischen Dienst und vom Tagespflege-Gast selbst zu zahlen. Das tägliche Entgelt für Unterkunft beträgt 9,62 EUR, für Verpflegung stehen 3,86 EUR zur Verfügung. Damit werden alle Mahlzeiten und Getränke vom Frühstück bis zum Abend abgegolten. Damit werden alle Mahlzeiten und Getränke vom Frühstück bis zur Rückfahrt abgegolten.
Investitionskosten
Diese Kosten dienen zur Deckung der betriebsnotwendigen Investitionen in Ge-bäude und Inventar und werden komplett vom Landkreis übernommen. Ihre Höhe wird vom Landkreis errechnet. Sie betragen bei uns zur Zeit 11,24 EUR am Tag.
Fahrtkosten
Unser Tagespflege-Angebot umfasst auch einen Hol- und Bringdienst mit einem behindertengerecht ausgestattetem Bus. Für die Hin- und Rückfahrt werden 6,50 EUR je Fahrt bzw. 13,- EUR täglich berechnet.
Zusätzlicher Leistungsbetrag der Pflegekassen
Vor einigen Jahren wurde ein zusätzlicher Leistungsbetrag für Menschen mit einge-schränkter Alltagskompetenz. Zu dieser Gruppe gehören an Demenz oder einer Depression erkrankte Senioren unabhängig von der Einstufung in eine Pflegestufe.
Der zusätzliche Leistungsbetrag beträgt 100.- oder bei erheblicher Einschränkung der Alltagskompetenz 200.- EUR monatlich. Dieser Betrag kann über einen Zeitraum von bis zu 18 Monaten "angespart" werden, erst am 1.7. des Folgejahres verfällt das "Guthaben" des vergangenen Jahres. Diese Geldbeträge können für sog. "niederschwellige Angebote" verwendet werden. Dazu zählt z.B. der Eigenanteil bei Kurzzeitpflege, der Eigenanteil bei der Rechnung einer Tagespflege oder eine Rechnung des ambulanten Pflegedienstes für Beschäftigung. Wenn ein "Demenz-Cafe" o. ä. besucht wird, können dabei entstehende Kosten mit diesem Geld bezahlt werden.
Ob eine eingeschränkte Alltagskompetenz vorliegt, wird bei der Einstufung in eine Pflegestufe durch den Medizinischen Dienst gleich mit festgestellt. Ist dies nicht der Fall, kann z. B. unsere Tagespflege einen Test durchführen und mit Ihnen gemeinsam einen entsprechenden Antrag für die Pflegekasse erstellen. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz wurden zum Jahresbeginn 2013 zahlreiche Verbesserungen der Pflegeversicherung in Kraft gesetzt. Dazu gehört, dass z.B. bei einer Kurzzeit- oder Verhinderungspflege 50% des Pflegegeldes weiter gezahlt werden. Für Senioren mit einer Einschränkung der Alltagskompetenz gibt es zahlreiche Leis-tungserweiterungen, auch ohne Pflegestufe.
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