Nachstehend einige Hinweise und Tipps, die Ihnen und Ihren Angehörigen
den Einzug in unser Haus erleichtern sollen.
Die Pflegesätze sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in einer stationären Pflegeeinrichtung werden im Rahmen von Pflegesatzverhandlungen zwischen einer Pflegeeinrichtung und den Kostenträgern (Pflegekassen und Sozialhilfeträger) vereinbart. Die Pflegesätze müssen es einer Pflegeeinrichtung bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, ihre Aufwendungen (Personal- und Sachaufwendungen) zu finanzieren und ihren Versorgungsauftrag zu erfüllen.
Die Pflegeversicherung zahlt bei vollstationärer Pflege pauschale Leistungen für pflegebedingte Aufwendungen einschließlich der Aufwendungen für Betreuung und die Aufwendungen für Leistungen der medizinischen Behandlungspflege in Pflegeheimen.
Wählen Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 vollstationäre Pflege, gewährt ihnen die Pflegeversicherung einen Zuschuss in Höhe von 131 Euro monatlich.
Leistungen bei vollstationärer Pflege
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